Fachkräfte in Mangelberufen
Die Rot-Weiß-Rot-Karte bietet Ihnen als qualifizierte Fachkraft aus einem Nicht-EU-Staat die Möglichkeit, in Österreich zu arbeiten, wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot in einem Berufsfeld mit akutem Fachkräftemangel erhalten haben.
Jährlich veröffentlicht Österreich eine Liste jener Berufe, in denen der Bedarf besonders hoch ist. Für das Jahr 2026 umfasst diese Liste 64 Berufe österreichweit sowie 66 Berufe, die in bestimmten Bundesländern besonders gefragt sind.
Durch den nachgewiesenen Fachkräftemangel entfällt für diese Berufe die übliche Arbeitsmarktprüfung, wodurch Ihr Einwanderungsprozess deutlich vereinfacht wird.
Anforderungen und Hinweise zur Beantragung der RWR-Karte für Fachkräfte im Mangelberuf
Um die RWR-Karte zu erhalten, müssen Sie mindestens 55 Punkte im Rahmen eines Punktesystems erreichen. Bewertet werden Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte erzielen, solange die Mindestpunktzahl von 55 erreicht wird. Jede Kategorie hat eine Obergrenze. Beispielsweise können Sie für Sprachkenntnisse maximal 25 Punkte erreichen.
Bewertungskriterien
Ausbildung und Qualifikationen
Punkte erhalten Sie für Abschlüsse, die in direktem Zusammenhang mit dem angebotenen Job im Mangelberuf stehen. Wichtig ist, dass Ihre Ausbildung in Umfang und Niveau den österreichischen Standards entspricht.
Berufserfahrung
Für relevante Berufserfahrung, die Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung gesammelt haben, erhalten Sie Punkte. Pro sechs Monate Berufserfahrung im Ausland wird 1 Punkt angerechnet, für jeweils sechs Monate in Österreich gesammelte Berufserfahrung werden 2 Punkte angerechnet. Praktika werden in der Regel nicht berücksichtigt. Für den Nachweis sind genaue Angaben zu den Beschäftigungszeiträumen und Ihrer Position erforderlich.
Sprachkenntnisse
Punkte erhalten Sie für nachgewiesene Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch. Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Wenn Sie Muttersprachler einer dieser Sprachen sind, können Sie auch ohne Zertifikat Punkte erhalten, sofern Sie entsprechende Nachweise, etwa Ausbildungsdokumente, vorlegen. Anerkannte Sprachzertifikate sind beispielsweise ÖSD, Goethe-Institut, TELC, IELTS und TOEFL. Wenn Englisch die Unternehmenssprache ist, erhalten Sie zusätzlich 5 Punkte.
Alter
Auch Ihr Alter wird bei der Punktevergabe berücksichtigt. Maßgeblich ist Ihr Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Zulassungskriterien für Fachkräfte
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
| Abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf | 30 |
| Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
| Berufserfahrung pro Halbjahr | 1 |
| Berufserfahrung in Österreich pro Halbjahr | 2 |
| Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 25 |
| Deutschkenntnisse, A1-Niveau | 5 |
| Deutschkenntnisse, A2-Niveau | 10 |
| Deutschkenntnisse, B1-Niveau | 15 |
| Englischkenntnisse, A2-Niveau | 5 |
| Englischkenntnisse, B1-Niveau | 10 |
| Spanischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Französischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Alter | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
| Bis 30 Jahre | 15 |
| Bis 40 Jahre | 10 |
| Bis 50 Jahre | 5 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
| Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist | 5 |
| Erforderliche Mindestpunkte | 55 |
Erforderliche Dokumente
Um eine RWR-Karte für Fachkräfte im Mangelberuf zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
Von der Fachkraft
- Antragsformular
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles Passfoto nach EU-Vorgaben, nicht älter als sechs Monate
- Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate
- Nachweise über Ihre Qualifikationen, zum Beispiel Ausbildungsnachweise oder Universitätsabschlüsse
- Dokumentation Ihrer Berufserfahrung, zum Beispiel Arbeitszeugnisse mit entsprechendem Versicherungsdatenauszug
- Sprachzertifikate, sofern erforderlich
Unterlagen des Arbeitgebers
- Arbeitgebererklärung
- Angaben zur kollektivvertraglichen Einstufung
Je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, mehrere Strafregisterauszüge vorzulegen. Die Strafregisterbescheinigung muss eine bestimmte Verifizierung aufweisen, um anerkannt zu werden. Dies richtet sich danach, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde.
Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine RWR-Karte
Antragsgebühr: 218,00 EUR
Wichtige Hinweise
Die Gültigkeit der RWR-Karte beträgt in der Regel zwei Jahre. Die tatsächliche Laufzeit hängt jedoch von der Gültigkeit Ihres Reisepasses ab. Ist dieser beispielsweise nur noch ein Jahr gültig, wird die RWR-Karte ebenfalls nur für diesen Zeitraum ausgestellt. Für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren sollte Ihr Reisepass entsprechend lange gültig sein.
Ein festgelegtes Mindestgehalt gibt es nicht. Ihr Arbeitgeber muss jedoch mindestens das kollektivvertraglich geregelte Gehalt zahlen, unter Berücksichtigung möglicher Überzahlungen.
Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.
Die RWR-Karte bietet Ihnen als qualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat die Möglichkeit, Ihre Karriere in Österreich zu starten und langfristig am österreichischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und der rechtzeitigen Einreichung aller erforderlichen Unterlagen steht Ihrem erfolgreichen Start in Österreich nichts im Weg.