Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist eine spezielle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Sie als hochqualifizierte Arbeitskraft aus einem Nicht-EU-Land, wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot in Österreich mit einem überdurchschnittlichen Gehalt erhalten haben.

Im Gegensatz zur Rot-Weiß-Rot-Karte gibt es bei der Blauen Karte EU kein Punktesystem.

Ein zentrales Merkmal der Blauen Karte EU ist das Gehalt: Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss Ihnen ein Jahresbruttogehalt von mindestens 55.678 EUR (Stand 2026) zahlen, damit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Blaue Karte EU erleichtert Ihnen den Einwanderungsprozess und ermöglicht es Ihnen, in Österreich zu leben und zu arbeiten.

Voraussetzungen

Ausbildung

Sie haben entweder ein Hochschulstudium von mindestens drei Jahren abgeschlossen, das inhaltlich zu Ihrem konkreten Jobangebot passt, oder Sie verfügen über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung als IT-Fachkraft, die einem akademischen Niveau entspricht und innerhalb der letzten sieben Jahre vor Antragstellung erworben wurde.

Gehalt

Ihr zukünftiger österreichischer Arbeitgeber muss Ihnen ein Jahresbruttogehalt von mindestens 55.678 EUR (Stand 2026) zahlen.

Arbeitsvertrag

Für die Blaue Karte EU benötigen Sie ein verbindliches Jobangebot. Nach Erteilung der Karte sind Sie zunächst an den Arbeitgeber gebunden, der Ihnen diese Position angeboten hat.

Erforderliche Dokumente

Unterlagen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers

  • Antragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Passfoto nach EU-Vorgaben, nicht älter als sechs Monate
  • Strafregisterbescheinigung, nicht älter als drei Monate
  • Qualifikationsnachweise, zum Beispiel:
  • Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums mit einer Mindestdauer von drei Jahren, das zu Ihrem Jobangebot passt
  • oder Nachweis von mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung als IT-Fachkraft, die einem akademischen Niveau entspricht und innerhalb der letzten sieben Jahre vor Antragstellung erworben wurde

Unterlagen des Arbeitgebers

  • Arbeitgebererklärung
  • Angaben zur kollektivvertraglichen Einstufung
  • Detaillierte Stellenbeschreibung

Je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, mehrere Strafregisterauszüge vorzulegen. Die Strafregisterbescheinigung muss eine bestimmte Verifizierung aufweisen, um anerkannt zu werden. Maßgeblich ist das Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde.

Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.

Gebühren für eine Blaue Karte EU

Antragsgebühr: 218,00 EUR

Wichtige Hinweise

Die Blaue Karte EU ist in der Regel zwei Jahre gültig. Die tatsächliche Gültigkeitsdauer hängt jedoch von der Laufzeit Ihres Reisepasses ab. Ist Ihr Reisepass beispielsweise nur noch ein Jahr gültig, wird die Blaue Karte EU ebenfalls nur für diesen Zeitraum ausgestellt. Für die maximale Gültigkeitsdauer von zwei Jahren sollte Ihr Reisepass entsprechend lange gültig sein.

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.

Mit der Blauen Karte EU haben Sie die Möglichkeit, eine langfristige und attraktive berufliche Perspektive in Österreich aufzubauen und sich nachhaltig am österreichischen Arbeitsmarkt zu etablieren.