Unternehmensberatung &
Internationale Personalgewinnung
Wir unterstützen ArbeitnehmerInnen, Unternehmen und deren Fachkräfte dabei, die Verfahren zur Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltstiteln in Österreich und Deutschland erfolgreich zu bewältigen – von der Unterstützung bei der Personalgewinnung bis hin zur administrativen Compliance.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie Fachkräfte bei jedem Schritt ihres Weges nach Österreich – mit zuverlässiger, strukturierter Unterstützung.
Fundierte Expertise.
Persönliche Betreuung.
Verlässliche Ergebnisse.
Unser multidisziplinäres Team und unser verlässliches Partnernetzwerk ermöglichen es uns, Sie in jeder Phase zu begleiten – mit einem koordinierten Ansatz für Immigration, Relocation, Recruiting und Unternehmensgründung.
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So Begleiten Wir Sie
Jeder Fall ist individuell, unser strukturierter Ansatz bleibt derselbe.
- 1
Erstberatung
Analyse Ihrer Situation und Definition der nächsten Schritte.
- 2
Vorbereitung
Zusammenstellung und Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen.
- 3
Koordination
Steuerung des gesamten Prozesses sowie Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
- 4
Persönliche Begleitung
Unterstützung und Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Vorhabens.
FAQs
Hier finden Sie Antworten auf die
häufigsten Fragen zu unseren Leistungen und Prozessen.
1. Wie lange ist die Rot-Weiß-Rot-Karte gültig?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird grundsätzlich für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei jenem Arbeitgeber, für den sie beantragt und bewilligt wurde.
2. Ist die Rot-Weiß-Rot-Karte an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden?
Ja. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist grundsätzlich arbeitgebergebunden. Das bedeutet, dass die Beschäftigung nur bei jenem Unternehmen ausgeübt werden darf, für das die Karte bewilligt wurde.
3. Kann man mit der Rot-Weiß-Rot-Karte den Arbeitgeber wechseln?
Ein Arbeitgeberwechsel ist möglich, muss aber rechtlich korrekt vorbereitet werden. Da die Karte an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist, ist bei einem Wechsel in der Regel eine neue Bewilligung für den neuen Arbeitgeber notwendig.
4. Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte plus?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus berechtigt zur befristeten Niederlassung in Österreich und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Sie ist nicht mehr auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt.
5. Muss man in jeder Kategorie Punkte erreichen?
Nein. Es ist nicht erforderlich, in jeder Kategorie Punkte zu erreichen. Entscheidend ist, dass insgesamt mindestens 55 Punkte erreicht werden und die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.










