ProjektmitarbeiterInnen
Als ProjektmitarbeiterIn haben Sie die Möglichkeit, für ein klar definiertes, zeitlich begrenztes und in der Regel einmaliges Vorhaben in Österreich tätig zu werden. Ein Projekt wird dabei mit speziell qualifizierten Arbeitskräften durchgeführt, die ausschließlich für dieses konkrete Vorhaben und für die Dauer der Projektarbeiten in ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.
Ihre Beschäftigung ist somit von Beginn an auf die Projektlaufzeit beschränkt.
Antragstellung
Ihr Arbeitgeber beantragt für Sie eine Beschäftigungsbewilligung beziehungsweise eine Sicherungsbescheinigung als besonders qualifizierte Fachkraft beim zuständigen regionalen Arbeitsmarktservice AMS.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn:
- Sie Spezialkenntnisse, ein hohes Qualifikationsniveau sowie entsprechende Berufserfahrung nachweisen können
- ein auf die Dauer des Projektes befristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen ist
- die Arbeitsmarktprüfung des AMS ergibt, dass keine beim AMS vorgemerkte inländische oder bereits integrierte Arbeitskraft vermittelt werden kann
- die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden
Die maximale Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligung beträgt grundsätzlich sechs Monate. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Einreise und Aufenthalt
Je nach Dauer der geplanten Beschäftigung benötigen Sie ein Visum der Kategorie C oder D.
Der Visumantrag ist von Ihnen persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland einzubringen.
Das Visum wird erteilt, wenn:
- die allgemeinen Visavoraussetzungen erfüllt sind
- eine gültige Sicherungsbescheinigung des Arbeitsmarktservice AMS vorliegt
Sie dürfen die Beschäftigung erst nach Ausstellung des entsprechenden Visums aufnehmen.
Gebühren
| Visakategorie | Gebühr |
|---|---|
| Visum der Kategorie C | 90,00 EUR |
| Visum der Kategorie D | 195,00 EUR |
In Einzelfällen kann bei einem Visum der Kategorie C eine reduzierte Gebühr zur Anwendung kommen, sofern ein entsprechendes EU-Visaerleichterungsabkommen besteht.
Wichtige Hinweise
Ihre Beschäftigung ist ausschließlich auf das konkrete Projekt und dessen Dauer beschränkt.
Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Bewilligung, auf dauerhafte Niederlassung oder auf Familiennachzug.
Die Tätigkeit als ProjektmitarbeiterIn bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre spezialisierten Fachkenntnisse im Rahmen eines klar definierten Vorhabens in Österreich einzusetzen, ist jedoch ausdrücklich als befristete und projektbezogene Beschäftigung ausgestaltet.