Saisoniers
Als Saisonier oder ErntehelferIn haben Sie die Möglichkeit, in Österreich befristet in den Bereichen Tourismus sowie Land- und Forstwirtschaft tätig zu sein, sofern für diese Branchen entsprechende Saisonkontingente festgelegt wurden und keine geeigneten Arbeitskräfte aus dem inländischen Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung stehen.
Beschäftigungsbewilligung im Rahmen von Saisonkontingenten
Ihr Arbeitgeber stellt für Sie den Antrag auf Kontingentbewilligung beim zuständigen regionalen AMS.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn:
- die Arbeitsmarktprüfung ergibt, dass keine beim AMS vorgemerkte inländische oder bereits integrierte Arbeitskraft vermittelt werden kann
- ein freier Kontingentplatz vorhanden ist
- die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden
- Ihnen für die Dauer der Saisonbeschäftigung eine ortsübliche Unterkunft zur Verfügung gestellt wird
Die maximale Geltungsdauer einer Kontingentbewilligung beträgt grundsätzlich sechs Monate. Innerhalb von zwölf Monaten dürfen Sie höchstens neun Monate als Saisonier mit Kontingentbewilligungen beschäftigt sein.
Bei Verlängerung einer bereits erteilten Bewilligung oder bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb dieses Zeitraums ist kein zusätzlicher freier Kontingentplatz erforderlich.
Für ErntehelferInnen dürfen Kontingentbewilligungen nur für maximal sechs Wochen erteilt werden.
Wenn Sie in den vergangenen drei Jahren im Rahmen von Kontingenten in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt waren, kann eine Beschäftigungsbewilligung mit einer Gesamtdauer von neun Monaten erteilt werden.
Stammsaisoniers
Wenn Sie in den vergangenen fünf Kalenderjahren zumindest in drei Kalenderjahren jeweils mindestens drei Monate im Tourismus oder in der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von Saisonkontingenten beschäftigt waren, können Sie sich beim AMS als Stammsaisonier registrieren lassen.
Als registrierter Stammsaisonier erhalten Sie Beschäftigungsbewilligungen außerhalb der Saisonkontingente und ohne erneute Arbeitsmarktprüfung. Eine solche Bewilligung gilt maximal sechs Monate. Mehrere Bewilligungen pro Kalenderjahr und Branche sind zulässig, jedoch darf die Gesamtdauer aller bewilligten Beschäftigungszeiten neun Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Für neue Stammsaisoniers, die in den vergangenen drei Kalenderjahren in der Land- und Forstwirtschaft befristet beschäftigt waren, kann ebenfalls eine Beschäftigungsbewilligung mit einer Gesamtdauer von neun Monaten erteilt werden.
Einreise und Aufenthalt
Für Ihre Einreise nach Österreich ist – abhängig von der Dauer der geplanten Beschäftigung – ein Visum der Kategorie C oder D erforderlich.
Das Visum wird von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland erteilt, wenn:
- die allgemeinen Visavoraussetzungen erfüllt sind
- eine gültige Beschäftigungsbewilligung des AMS vorliegt
Bei kurzfristiger Saisonarbeit bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum C mit einer Rahmengültigkeit von bis zu fünf Jahren beantragen, sofern Sie bereits mehrfach ordnungsgemäß als Saisonier tätig waren. Für jede einzelne Saison ist jedoch weiterhin eine eigene Beschäftigungsbewilligung erforderlich.
Wenn Ihre Beschäftigung länger als 90 Tage dauert oder die Bewilligung für mehr als 90 Tage gilt, müssen Sie ein Visum D beantragen.
Bei Verlängerung oder Erteilung einer weiteren Beschäftigungsbewilligung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Visaverlängerung im Inland bei der zuständigen Landespolizeidirektion beantragt werden.
Gebühren
| Visakategorie | Gebühr |
|---|---|
| Visum der Kategorie C | 90,00 EUR |
| Visum der Kategorie D | 195,00 EUR |
* In Einzelfällen kann bei einem Visum der Kategorie C eine reduzierte Gebühr zur Anwendung kommen, sofern ein entsprechendes EU-Visaerleichterungsabkommen besteht.
Wichtige Hinweise
Sie dürfen Ihre Tätigkeit als Saisonier erst nach Ausstellung des entsprechenden Visums aufnehmen.
Durch eine Saisonbeschäftigung erwerben Sie kein Recht auf dauerhafte Niederlassung oder auf Familiennachzug.
Die Saisonbeschäftigung bietet Ihnen die Möglichkeit, befristet in Österreich tätig zu sein und Berufserfahrung zu sammeln, ist jedoch ausdrücklich auf einen zeitlich begrenzten Aufenthalt ausgerichtet.