Sonstige Schlüsselkräfte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte bietet Ihnen als qualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat die Möglichkeit, in Österreich tätig zu werden, wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot erhalten haben, das nicht in einem Mangelberuf angesiedelt ist.
Diese Karte richtet sich insbesondere an Bewerberinnen und Bewerber, die über einschlägige Berufserfahrung verfügen, jedoch keine Ausbildung in einem offiziell anerkannten Mangelberuf vorweisen können.
In dieser Kategorie der Rot-Weiß-Rot-Karte wird eine Arbeitsmarktprüfung durch das Arbeitsmarktservice AMS durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob für die angebotene Stelle kein inländischer oder bereits in Österreich ansässiger Bewerber zur Verfügung steht.
Anforderungen und Hinweise zur Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte
Um als sonstige Schlüsselkraft die Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten, müssen Sie mindestens 55 Punkte im Rahmen eines Punktesystems erreichen. Bewertet werden Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte erzielen, solange die Mindestpunktzahl von 55 erreicht wird. Jede Kategorie hat eine Obergrenze. Beispielsweise können für Sprachkenntnisse maximal 25 Punkte vergeben werden.
Damit Sie als sonstige Schlüsselkraft zugelassen werden können, muss das Arbeitsmarktservice AMS im Rahmen eines Ersatzkraftverfahrens feststellen, dass keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind, für diese Stelle vermittelt werden können.
Zusätzlich ist ein monatliches Bruttomindestgehalt von mindestens 3.465,00 EUR Stand 2026 zuzüglich Sonderzahlungen erforderlich, damit die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Karte erfüllt sind.
Bewertungskriterien
Ausbildung und Qualifikationen
Auch wenn Ihre Ausbildung nicht direkt auf die angebotene Stelle zugeschnitten ist, können Sie Punkte erhalten, sofern Sie einschlägige Berufserfahrung nachweisen können.
Berufserfahrung
Für relevante Berufserfahrung, die Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung gesammelt haben, erhalten Sie Punkte. Pro sechs Monate Berufserfahrung im Ausland wird 1 Punkt angerechnet. Berufserfahrung in Österreich wird mit 2 Punkten pro Halbjahr bewertet. Praktika werden in der Regel nicht berücksichtigt. Für den Nachweis sind genaue Angaben zu den Beschäftigungszeiträumen und Ihrer Position erforderlich.
Sprachkenntnisse
Punkte erhalten Sie für nachgewiesene Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch. Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Wenn Sie Muttersprachler einer dieser Sprachen sind, können Punkte auch ohne Zertifikat vergeben werden, sofern die Muttersprache durch entsprechende Nachweise, etwa Ausbildungsdokumente, belegt werden kann. Anerkannte Sprachzertifikate sind beispielsweise ÖSD, Goethe-Institut, TELC, IELTS und TOEFL. Wenn Englisch die vorherrschende Unternehmenssprache ist, erhalten Sie zusätzlich 5 Punkte.
Alter
Auch Ihr Alter wird bei der Punktevergabe berücksichtigt. Maßgeblich ist Ihr Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Zulassungskriterien für Schlüsselkräfte
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
| Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung | 20 |
| Allgemeine Universitätsreife | 25 |
| Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 30 |
| Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
| Berufserfahrung pro Halbjahr | 1 |
| Berufserfahrung in Österreich pro Halbjahr | 2 |
| Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 25 |
| Deutschkenntnisse, A1-Niveau | 5 |
| Deutschkenntnisse, A2-Niveau | 10 |
| Deutschkenntnisse, B1-Niveau | 15 |
| Englischkenntnisse, A2-Niveau | 5 |
| Englischkenntnisse, B1-Niveau | 10 |
| Spanischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Französischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Alter | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
| Bis 30 Jahre | 15 |
| Bis 40 Jahre | 10 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
| Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist | 5 |
| Zusatzpunkte für ProfisportlerInnen und ProfisporttrainerInnen | 20 |
| Erforderliche Mindestpunkte | 55 |
* Schlüsselkräfte, die über spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten verfügen, müssen keinen formellen Bildungsabschluss nachweisen, zum Beispiel MusikerInnen, DesignerInnen, ProfisportlerInnen oder ProfisporttrainerInnen.
Erforderliche Dokumente
Um die Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Von der Arbeitskraft
- Antragsformular
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles Passfoto nach EU-Vorgaben, nicht älter als sechs Monate
- Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate
- Nachweise über Qualifikationen, zum Beispiel Ausbildungsnachweise oder Universitätsabschlüsse
- Dokumentation der Berufserfahrung, etwa Arbeitszeugnisse mit entsprechendem Versicherungsdatenauszug
- Sprachzertifikate, sofern erforderlich
Unterlagen des Arbeitgebers
- Arbeitgebererklärung
- Angaben zur kollektivvertraglichen Einstufung
- Detaillierte Stellenbeschreibung, entweder separat oder in der Arbeitgebererklärung enthalten
Je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, mehrere Strafregisterauszüge vorzulegen. Die Strafregisterbescheinigung muss eine bestimmte Verifizierung aufweisen, um anerkannt zu werden. Dies richtet sich danach, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde.
Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Rot-Weiß-Rot-Karte
Antragsgebühr: 218,00 EUR
Wichtige Hinweise
Die Gültigkeit der Rot-Weiß-Rot-Karte beträgt in der Regel zwei Jahre. Die tatsächliche Laufzeit hängt jedoch von der Gültigkeit Ihres Reisepasses ab. Ist dieser beispielsweise nur noch ein Jahr gültig, wird die Rot-Weiß-Rot-Karte ebenfalls nur für diesen Zeitraum ausgestellt. Für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren sollte Ihr Reisepass entsprechend lange gültig sein.
Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre berufliche Laufbahn in Österreich zu beginnen und langfristig am österreichischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und der fristgerechten Einreichung aller erforderlichen Unterlagen steht einer erfolgreichen Antragstellung nichts im Weg.