FAQ's

Klare Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen und Abläufen.

Rot-Weiß-Rot-Karte allgemein

Wichtige Informationen zur Gültigkeitsdauer, Arbeitgeberbindung, zum Arbeitgeberwechsel und zum Übergang auf die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus.

1. Wie lange ist die Rot-Weiß-Rot-Karte gültig?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird grundsätzlich für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei jenem Arbeitgeber, für den sie beantragt und bewilligt wurde.

2. Ist die Rot-Weiß-Rot-Karte an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden?

Ja. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist grundsätzlich arbeitgebergebunden. Das bedeutet, dass die Beschäftigung nur bei jenem Unternehmen ausgeübt werden darf, für das die Karte bewilligt wurde.

3. Kann man mit der Rot-Weiß-Rot-Karte den Arbeitgeber wechseln?

Ein Arbeitgeberwechsel ist möglich, muss aber rechtlich korrekt vorbereitet werden. Da die Karte an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist, ist bei einem Wechsel in der Regel eine neue Bewilligung für den neuen Arbeitgeber notwendig.

4. Muss bei einem Arbeitgeberwechsel wieder das ganze Verfahren geprüft werden?

In der Regel ja. Der neue Arbeitsplatz, das neue Unternehmen, die Tätigkeit, das Entgelt und die Voraussetzungen der jeweiligen Kategorie müssen erneut geprüft werden.

5. Was passiert nach zwei Jahren Rot-Weiß-Rot-Karte?

Nach zwei Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus möglich sein. Dafür muss insbesondere geprüft werden, ob die Person innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate unter den maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt war.

6. Zählen Krankenstand, Urlaub oder normale Fehlzeiten zu den 21 Monaten?

Normale Zeiten innerhalb eines bestehenden Dienstverhältnisses, wie Urlaub oder Krankenstand, sind in der Regel nicht automatisch problematisch. Entscheidend ist, ob das Dienstverhältnis und die maßgeblichen Beschäftigungsvoraussetzungen weiterhin bestanden haben. Der konkrete Fall sollte geprüft werden.

7. Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte plus?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus berechtigt zur befristeten Niederlassung in Österreich und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Sie ist nicht mehr auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt.

8. Wann sollte der Antrag auf Rot-Weiß-Rot-Karte plus vorbereitet werden?

Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Rot-Weiß-Rot-Karte vorbereitet werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen früh genug geprüft werden, damit der Antrag fristgerecht eingebracht werden kann.

Fachkräfte in Mangelberufen

Antworten zu Mangelberufen, erforderlichen Qualifikationen, dem Punktesystem, Gehaltsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren.

1. Wann ist die RWR-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen passend?

Diese Kategorie ist passend, wenn eine Person aus einem Drittstaat eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung hat, ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Österreich vorliegt und die Tätigkeit auf der aktuellen Mangelberufsliste steht.

2. Muss der Beruf genau auf der Mangelberufsliste stehen?

Ja. Für diese Kategorie muss der vorgesehene Beruf auf der gültigen bundesweiten oder regionalen Mangelberufsliste stehen. Die richtige Zuordnung des Berufs ist ein wichtiger Teil der Vorbereitung.

3. Was passiert, wenn der Beruf ein Mangelberuf ist, aber die Ausbildung nicht passt?

Dann kann die Kategorie Fachkraft in einem Mangelberuf problematisch sein. Es sollte geprüft werden, ob eine andere Kategorie in Betracht kommt, etwa sonstige Schlüsselkraft oder die Blaue Karte EU.

4. Wie viele Punkte braucht man als Fachkraft in einem Mangelberuf?

Für Fachkräfte in Mangelberufen müssen mindestens 55 Punkte erreicht werden. Bewertet werden insbesondere Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter.

5. Muss man in jeder Kategorie Punkte erreichen?

Nein. Es ist nicht erforderlich, in jeder Kategorie Punkte zu erreichen. Entscheidend ist, dass insgesamt mindestens 55 Punkte erreicht werden und die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

6. Muss bei Mangelberufen eine Arbeitsmarktprüfung gemacht werden?

Bei Fachkräften in Mangelberufen entfällt aufgrund des festgestellten Fachkräftemangels die übliche Arbeitsmarktprüfung.

7. Muss ein bestimmtes Mindestgehalt bezahlt werden?

Bei Fachkräften in Mangelberufen ist grundsätzlich zumindest das kollektivvertragliche Entgelt zu bezahlen. Eine korrekte kollektivvertragliche Einstufung ist daher besonders wichtig.

Sonstige Schlüsselkräfte

Important guidance on eligibility, minimum salary, labour market testing and the role of a clear job description.

1. Wann ist die Kategorie „sonstige Schlüsselkraft“ passend?

This category is often suitable if the occupation is not listed on the shortage occupation list, but the applicant has a qualified position, a concrete job offer in Austria, and meets the legal requirements.

2. Was ist der wichtigste Unterschied zur Fachkraft in einem Mangelberuf?

Bei sonstigen Schlüsselkräften muss der Beruf nicht auf der Mangelberufsliste stehen. Dafür sind insbesondere Mindestpunkte, Mindestentgelt und eine Arbeitsmarktprüfung wichtig.

3. Wie viele Punkte braucht man als sonstige Schlüsselkraft?

Sonstige Schlüsselkräfte müssen mindestens 55 von 90 Punkten erreichen. Bewertet werden unter anderem Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter.

4. Muss bei sonstigen Schlüsselkräften ein Mindestgehalt bezahlt werden?

Ja. Für sonstige Schlüsselkräfte gilt ein gesetzlich vorgesehenes Mindestentgelt. Für 2026 beträgt dieses 3.465 Euro brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen.

5. Reicht es, wenn das Gehalt kollektivvertraglich korrekt ist?

Nicht immer. Bei sonstigen Schlüsselkräften muss zusätzlich das gesetzliche Mindestentgelt erreicht werden. Das kollektivvertragliche Mindestentgelt allein kann zu niedrig sein.

6. Was ist das Ersatzkraftverfahren?

Beim Ersatzkraftverfahren prüft das AMS, ob für die angebotene Stelle eine gleich qualifizierte beim AMS vorgemerkte Arbeitskraft vermittelt werden kann. Diese Prüfung ist bei sonstigen Schlüsselkräften relevant.

7. Kann das AMS eine Ersatzkraft vorschlagen?

Ja. Wenn das AMS eine geeignete Ersatzkraft vermitteln kann, kann das Auswirkungen auf das Verfahren haben. Deshalb ist eine präzise Stellenbeschreibung wichtig.

8. Warum ist die Stellenbeschreibung bei sonstigen Schlüsselkräften so wichtig?

Die Stellenbeschreibung beeinflusst, wie die Tätigkeit bewertet wird und ob das AMS geeignete Ersatzkräfte finden kann. Sie muss realistisch, konkret und zur Qualifikation der Kandidatin oder des Kandidaten passend formuliert sein.

9. Muss die Ausbildung genau zur Stelle passen?

Sie sollte nachvollziehbar zur Stelle passen. Je klarer der Zusammenhang zwischen Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit ist, desto besser lässt sich das Verfahren vorbereiten.

10. Kann Berufserfahrung fehlende Ausbildung ersetzen?

Berufserfahrung kann im Punktesystem helfen. Ob sie eine fehlende oder nicht passende Ausbildung ausreichend kompensieren kann, hängt vom konkreten Fall ab.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Informationen zum Wechsel auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus, zum freien Arbeitgeberwechsel und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

1. Wer kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten?

Eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus kann unter anderem nach einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder einer Blauen Karte EU möglich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ermöglicht einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

2. Wann kann man von der Rot-Weiß-Rot-Karte auf die RWR-Karte plus wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, wenn die Person innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt war.

3. Darf man mit der RWR-Karte plus den Arbeitgeber frei wechseln?

Ja. Die RWR-Karte plus berechtigt zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Damit ist ein Arbeitgeberwechsel möglich, ohne dass für den neuen Arbeitgeber eine neue RWR-Bewilligung beantragt werden muss.

4. Darf man mit der RWR-Karte plus selbstständig arbeiten?

Ja. Die RWR-Karte plus ermöglicht grundsätzlich selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit.

Familienangehörige

Informationen zu Aufenthaltstiteln, erforderlichen Unterlagen und Arbeitsrechten für Ehepartner, Kinder und mitreisende Familienangehörige.

1. Können Familienangehörige mit nach Österreich kommen?

Ja. Familienangehörige von Inhaberinnen und Inhabern einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder einer Blauen Karte EU können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen.

2. Welchen Aufenthaltstitel bekommen Familienangehörige?

Familienangehörige erhalten in der Regel eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Dürfen Familienangehörige mit der RWR-Karte plus arbeiten?

Ja. Familienangehörige mit Rot-Weiß-Rot-Karte plus haben grundsätzlich freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

4. Muss der Ehepartner Deutsch können?

Je nach Aufenthaltstitel und konkreter Situation können Sprachnachweise relevant sein. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.

5. Welche Unterlagen braucht der Ehepartner?

Die erforderlichen Unterlagen umfassen in der Regel:

  • Reisepass
  • Passfoto
  • Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Übersetzungen
  • Nachweise über Unterkunft
  • Krankenversicherung
  • ausreichende Mittel

Die genaue Liste der Dokumente hängt vom Einzelfall ab.

6. Welche Unterlagen braucht ein Kind?

Typical documents include:

  • A valid passport
  • A passport photograph
  • A birth certificate
  • Certified translations, where applicable
  • Any additional documents required for the specific case

7. Kann die Familie gleichzeitig mit der Fachkraft einreisen?

Das kann je nach Fall möglich sein, muss aber sorgfältig vorbereitet werden. Besonders wichtig sind vollständige Unterlagen, gültige Reisedokumente und die rechtzeitige Antragstellung.Das kann je nach Fall möglich sein, muss aber sorgfältig vorbereitet werden. Besonders wichtig sind vollständige Unterlagen, gültige Reisedokumente und die rechtzeitige Antragstellung.

Arbeitgeber / Unternehmen

Kurzer Überblick über Unterlagen des Arbeitgebers, Angaben zur Stelle, Entlohnungseinstufung und Unternehmensverantwortlichkeiten im Antragsverfahren.

1. Welche Unterlagen braucht das Unternehmen?

Der Arbeitgeber muss typischerweise folgende Unterlagen bereitstellen:

  • Arbeitgebererklärung
  • Informationen zur Stelle
  • Angaben zur Entlohnung
  • kollektivvertragliche Einstufung
  • gegebenenfalls weitere Unternehmensunterlagen

Gewerbeberechtigung und individuelle Befähigung

Informationen zu freien und reglementierten Gewerben, Gewerbeberechtigungen und dem Nachweis der fachlichen Qualifikation in Österreich.

1. Wann braucht man eine Gewerbeberechtigung?

Eine Gewerbeberechtigung ist erforderlich, wenn in Österreich eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.

2. Was ist ein freies Gewerbe?

Bei freien Gewerben ist grundsätzlich kein besonderer Befähigungsnachweis erforderlich. Die Gewerbeanmeldung ist daher meist einfacher als bei reglementierten Gewerben.

3. Was ist ein reglementiertes Gewerbe?

Bei reglementierten Gewerben muss eine fachliche Befähigung nachgewiesen werden. Dazu können etwa Ausbildung, Praxiszeiten, Prüfungen oder vergleichbare Nachweise relevant sein.

4. Was ist eine individuelle Befähigung?

Eine individuelle Befähigung kann geprüft werden, wenn kein klassischer Befähigungsnachweis vorliegt. Dann wird beurteilt, ob die vorhandene Ausbildung, Berufserfahrung und fachliche Praxis für das konkrete Gewerbe ausreichen.

5. Wann ist eine individuelle Befähigung sinnvoll?

Sie ist besonders dann relevant, wenn jemand viel praktische Erfahrung hat, aber keinen österreichischen Standardnachweis für das reglementierte Gewerbe vorlegen kann.

6. Welche Unterlagen braucht man für die individuelle Befähigung?

Die erforderlichen Unterlagen umfassen in der Regel:

  • Ausbildungsnachweise
  • Dienstzeugnisse
  • Tätigkeitsbeschreibungen
  • Nachweise über die berufliche Praxis
  • Zertifikate
  • eine klare Darstellung des beruflichen Werdegangs und der fachlichen Erfahrung

Selbstständigkeit und Firmengründung

Wichtige Informationen zur Unternehmensgründung in Österreich, zu aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und zur Kategorie der selbstständigen Schlüsselkraft.

1. Können Drittstaatsangehörige in Österreich ein Unternehmen gründen?

Das kann möglich sein, hängt aber von Aufenthaltstitel, Tätigkeit, Gewerberecht und persönlicher Situation ab. Vor der Gründung sollte geprüft werden, ob die geplante Tätigkeit rechtlich zulässig ist.

2. Welche Rolle spielt der Aufenthaltstitel bei einer Gründung?

Nicht jeder Aufenthaltstitel erlaubt jede Form der selbstständigen Tätigkeit. Deshalb muss vor einer Gründung geprüft werden, ob die geplante Selbstständigkeit vom Aufenthaltstitel gedeckt ist.

3. Was ist eine selbstständige Schlüsselkraft?

Eine selbstständige Schlüsselkraft ist eine Person aus einem Drittstaat, deren geplante selbstständige Tätigkeit einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Österreich haben kann.

4. Braucht eine selbstständige Schlüsselkraft einen Businessplan?

Ja. Ein Businessplan ist in solchen Fällen besonders wichtig, weil er das Geschäftsmodell, die wirtschaftlichen Effekte und die geplante Umsetzung nachvollziehbar darstellen soll.

Relocation und Integration

Praktische Informationen zum Ankommen in Österreich, einschließlich Wohnungssuche, Anmeldung, Versicherung, Familienunterstützung und Orientierung im Alltag.

1. Welche Themen gehören zur Relocation?

Dazu können je nach Fall folgende Leistungen gehören:

  • Wohnungssuche
  • Meldezettel
  • Bankkonto
  • Versicherung
  • Familiennachzug
  • Kindergarten oder Schule
  • Behördenwege
  • praktische Orientierung in Österreich

2. Warum ist Relocation für Unternehmen wichtig?

Eine erfolgreiche Einstellung endet nicht mit der Bewilligung. Gerade internationale Fachkräfte benötigen oft Unterstützung beim Ankommen, damit die Beschäftigung langfristig stabil bleibt.

Blaue Karte EU

Wesentliche Informationen zu Voraussetzungen, Gehaltsgrenzen, Arbeitgeberbindung und dem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus.

1. Wann ist die Blaue Karte EU besser als die Rot-Weiß-Rot-Karte?

Die Blaue Karte EU kann passend sein, wenn eine hochqualifizierte Beschäftigung, ein entsprechender Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation und das gesetzlich vorgesehene Mindestgehalt vorliegen. Sie ist besonders relevant bei akademischen oder hochqualifizierten Tätigkeiten.

2. Gibt es bei der Blauen Karte EU ein Punktesystem?

Nein. Für die Blaue Karte EU ist kein Punktesystem vorgesehen. Entscheidend sind insbesondere Qualifikation, Arbeitsplatzangebot, Mindestdauer des Arbeitsvertrags und Mindestgehalt.

3. Welches Mindestgehalt gilt für die Blaue Karte EU?

Für 2026 beträgt das erforderliche Mindestbruttojahresgehalt €55,678. Gehaltsschwellen können sich ändern, daher sollten die aktuellen Voraussetzungen immer überprüft werden.

4. Muss der Arbeitsvertrag eine Mindestdauer haben?

Ja. Für die EU Blue Card ist ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung mit einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr erforderlich.

5. Ist die Blaue Karte EU an einen Arbeitgeber gebunden?

Ja. Auch die EU Blue Card ist grundsätzlich an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

6. Kann man mit der Blauen Karte EU den Arbeitgeber wechseln?

Ein Arbeitgeberwechsel muss rechtlich korrekt vorbereitet werden. Für den neuen Arbeitsplatz ist grundsätzlich erneut zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

7. Kann man nach zwei Jahren Blauer Karte EU auf RWR-Karte plus umsteigen?

Ja. Ein Umstieg kann möglich sein, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate eine Beschäftigung entsprechend der Qualifikation ausgeübt wurde. Die konkrete Prüfung erfolgt im Einzelfall.

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