Selbstständige Schlüsselkräfte

Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates können Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte beantragen, wenn Ihre geplante selbstständige Erwerbstätigkeit in Österreich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen erbringt, der über einen bloß betrieblichen Vorteil hinausgeht.

Für selbstständige Schlüsselkräfte ist kein Punktesystem vorgesehen.

Gesamtwirtschaftlicher Nutzen

Ein solcher gesamtwirtschaftlicher Nutzen liegt insbesondere vor, wenn:

  • mit Ihrer Tätigkeit ein nachhaltiger Transfer von Investitionskapital in Höhe von mindestens 100.000 EUR nach Österreich verbunden ist
  • durch Ihre Erwerbstätigkeit neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden
  • Ihre Niederlassung mit einem Transfer von Know-how oder der Einführung neuer Technologien verbunden ist oder Ihr Unternehmen für eine gesamte Region von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist

Wo der Antrag zu stellen ist

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist grundsätzlich von Ihnen persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Heimatstaat oder in jenem Staat, in dem Sie niedergelassen sind, zu beantragen.

Nach rechtmäßiger Einreise und während eines rechtmäßigen Aufenthalts können Sie den Antrag auch bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland stellen.

Erforderliche Dokumente

Allgemeine Dokumente

  • Gültiges Reisedokument, beispielsweise Reisepass
  • Lichtbild, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt

Dokumente zur Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens

  • Businessplan mit Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse sowie Beschreibung und Zielsetzung der unternehmerischen Tätigkeit
  • Nachweis über den Transfer von Investitionskapital oder über die geplante Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Nachweis der erforderlichen fachlichen Qualifikationen
  • Gegebenenfalls Gesellschaftsverträge
  • Gegebenenfalls vorhandene Gewerbeberechtigungen

Auf Verlangen der Behörde können weitere Unterlagen erforderlich sein, insbesondere ein aktueller Strafregisterauszug aus Ihrem Herkunftsland oder aus einem Staat, in dem Sie sich zuvor länger als sechs Monate aufgehalten haben. Empfohlen wird ein Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.

Die Urkunden sind im Original und in Kopie vorzulegen. Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen entsprechend übersetzt werden. Die Behörde kann eine Beglaubigung verlangen.

Wann die Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt wird

Die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag an das Arbeitsmarktservice AMS weiter. Das AMS erstellt binnen drei Wochen ein Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen Ihrer geplanten Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf Investitionskapital und Arbeitsplatzwirkung.

Liegt ein positives Gutachten vor und sind auch die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, wird die Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für 24 Monate erteilt und berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zur Ausübung Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Gebühren für eine Rot-Weiß-Rot-Karte

Antragsgebühr: 218,00 EUR

Wichtige Hinweise

Zunächst erhalten Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte. Nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann anschließend eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Nach insgesamt zweijähriger Niederlassung wird diese Niederlassungsbewilligung für drei Jahre ausgestellt. Sie berechtigt weiterhin zur selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen in Österreich aufzubauen, Investitionen zu tätigen und langfristig wirtschaftlich tätig zu sein, sofern ein nachweisbarer gesamtwirtschaftlicher Mehrwert gegeben ist.