Start-up-GründerInnen
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates können Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-GründerInnen beantragen, wenn Sie in Österreich ein innovatives Unternehmen gründen und aktiv führen möchten.
Voraussetzungen
Sie müssen:
- im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen
- einen schlüssigen Businessplan für Gründung und Betrieb des Unternehmens vorlegen
- einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung tatsächlich persönlich ausüben
- Kapital in Höhe von mindestens 30.000 EUR nachweisen, davon zumindest 50 Prozent Eigenkapital
- mindestens 50 Punkte im vorgesehenen Punktesystem erreichen
Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
| abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung | 20 |
| Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 20 |
| Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich | 30 |
| Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
| Berufserfahrung pro Halbjahr | 1 |
| Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
| Deutschkenntnisse, A2-Niveau | 5 |
| Deutschkenntnisse, B1-B2-Niveau | 10 |
| Deutschkenntnisse, C1-C2-Niveau | 15 |
| Englischkenntnisse, B2-Niveau | 10 |
| Spanischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Französischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse, B1-Niveau | 5 |
| Zusatzpunkte | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
| Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich | 10 |
| Zusätzlich nachgewiesenes Kapital von mindestens 50.000 EUR | 10 |
| Alter bis 35 Jahre | 10 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 85 |
| Erforderliche Mindestpunkte | 50 |
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist grundsätzlich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Heimatstaat oder in dem Staat, in dem Sie niedergelassen sind, zu beantragen.
Nach rechtmäßiger Einreise und während eines rechtmäßigen Aufenthalts kann der Antrag auch bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland gestellt werden.
Welche Dokumente sind vorzulegen?
- Gültiges Reisedokument
- Lichtbild, nicht älter als sechs Monate
- Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung
- Nachweise über Ausbildung oder Studium entsprechend der geltend gemachten Punkte
- Dienstzeugnisse und Arbeitsbestätigungen zum Nachweis von Berufserfahrung
- International anerkanntes Sprachdiplom, nicht älter als fünf Jahre
- Nachweis über Investitionskapital einschließlich Eigenkapital
- Businessplan einschließlich Innovationsnachweis
- Gesellschaftsvertrag zum Nachweis des wesentlichen Einflusses auf die Geschäftsführung
- Gegebenenfalls Gewerbeberechtigungen
Auf Verlangen der Behörde kann insbesondere ein aktueller Strafregisterauszug vorzulegen sein. Empfohlen wird ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Urkunden sind im Original und in Kopie vorzulegen. Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen übersetzt werden. Die Behörde kann zusätzlich eine Beglaubigung verlangen.
Wann wird die Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt?
Die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Dieses erstellt innerhalb von drei Wochen ein Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Investitionskapital sowie die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Liegt ein positives Gutachten vor und sind die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, wird die Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für maximal 24 Monate erteilt und berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung sowie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Gebühren für eine RWR-Karte
Antragsgebühr: 218,00 EUR
Wichtige Hinweise
Nach zwei Jahren können Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten. Diese berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zum uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt – sowohl zur selbständigen als auch zur unselbständigen Erwerbstätigkeit.
Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-GründerInnen bietet Ihnen die Möglichkeit, innovative Geschäftsideen in Österreich umzusetzen und sich langfristig unternehmerisch niederzulassen, sofern ein nachweisbarer gesamtwirtschaftlicher Mehrwert geschaffen wird.