Start-up-GründerInnen

Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates können Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-GründerInnen beantragen, wenn Sie in Österreich ein innovatives Unternehmen gründen und aktiv führen möchten.

Voraussetzungen

Sie müssen:

  • im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen
  • einen schlüssigen Businessplan für Gründung und Betrieb des Unternehmens vorlegen
  • einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung tatsächlich persönlich ausüben
  • Kapital in Höhe von mindestens 30.000 EUR nachweisen, davon zumindest 50 Prozent Eigenkapital
  • mindestens 50 Punkte im vorgesehenen Punktesystem erreichen

Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen

KriteriumPunkte
Qualifikationmaximal anrechenbare Punkte: 30
abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung20
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer20
Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich30
Berufserfahrungmaximal anrechenbare Punkte: 10
Berufserfahrung pro Halbjahr1
Sprachkenntnissemaximal anrechenbare Punkte: 15
Deutschkenntnisse, A2-Niveau5
Deutschkenntnisse, B1-B2-Niveau10
Deutschkenntnisse, C1-C2-Niveau15
Englischkenntnisse, B2-Niveau10
Spanischkenntnisse, B1-Niveau5
Französischkenntnisse, B1-Niveau5
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse, B1-Niveau5
Zusatzpunktemaximal anrechenbare Punkte: 30
Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich10
Zusätzlich nachgewiesenes Kapital von mindestens 50.000 EUR10
Alter bis 35 Jahre10
Summe der maximal anrechenbaren Punkte85
Erforderliche Mindestpunkte50

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist grundsätzlich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Heimatstaat oder in dem Staat, in dem Sie niedergelassen sind, zu beantragen.

Nach rechtmäßiger Einreise und während eines rechtmäßigen Aufenthalts kann der Antrag auch bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland gestellt werden.

Welche Dokumente sind vorzulegen?

  • Gültiges Reisedokument
  • Lichtbild, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung
  • Nachweise über Ausbildung oder Studium entsprechend der geltend gemachten Punkte
  • Dienstzeugnisse und Arbeitsbestätigungen zum Nachweis von Berufserfahrung
  • International anerkanntes Sprachdiplom, nicht älter als fünf Jahre
  • Nachweis über Investitionskapital einschließlich Eigenkapital
  • Businessplan einschließlich Innovationsnachweis
  • Gesellschaftsvertrag zum Nachweis des wesentlichen Einflusses auf die Geschäftsführung
  • Gegebenenfalls Gewerbeberechtigungen

Auf Verlangen der Behörde kann insbesondere ein aktueller Strafregisterauszug vorzulegen sein. Empfohlen wird ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.

Urkunden sind im Original und in Kopie vorzulegen. Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen übersetzt werden. Die Behörde kann zusätzlich eine Beglaubigung verlangen.

Wann wird die Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt?

Die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Dieses erstellt innerhalb von drei Wochen ein Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Investitionskapital sowie die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.

Liegt ein positives Gutachten vor und sind die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, wird die Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für maximal 24 Monate erteilt und berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung sowie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Gebühren für eine RWR-Karte

Antragsgebühr: 218,00 EUR

Wichtige Hinweise

Nach zwei Jahren können Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten. Diese berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zum uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt – sowohl zur selbständigen als auch zur unselbständigen Erwerbstätigkeit.

Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-GründerInnen bietet Ihnen die Möglichkeit, innovative Geschäftsideen in Österreich umzusetzen und sich langfristig unternehmerisch niederzulassen, sofern ein nachweisbarer gesamtwirtschaftlicher Mehrwert geschaffen wird.